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Rechtsprechung
   BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69   

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https://dejure.org/1970,1731
BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69 (https://dejure.org/1970,1731)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1970 - 2 RU 6/69 (https://dejure.org/1970,1731)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - 2 RU 6/69 (https://dejure.org/1970,1731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 38
  • NJW 1971, 1103
  • NJW 1971, 581
  • MDR 1971, 337
  • VersR 1971, 415
  • DB 1970, 2180
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 169/63

    HNO-Arzt - Belegärztliche Tätigkeit im Krankenhaus - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69
    Ihr Berufungsvorbringen hat die Klägerin u. a. auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. September 1965 (BSG 24, 29) gestützt.

    Der Hinweis der Klägerin auf BSG 24, 29 lasse keine andere Beurteilung zu, denn dieses Urteil betreffe die hier nicht interessierende Frage des Unfallversicherungs-(UV)schutzes für einen Belegarzt.

    Gegen das am 26. Dezember 1968 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 6. Januar 1969 Revision eingelegt und sie am 4. Februar 1969 folgendermaßen begründet: Die vom LSG vorgenommene Differenzierung je nach der von Dr. R. im Einzelfall verrichteten konkreten Tätigkeit sei verfehlt (BSG 24, 29, 35).

    Das LSG hat die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte, welche die Klägerin schon im Berufungsverfahren mit ihrem Hinweis auf das Urteil des Senats vom 29. September 1965 (BSG 24, 29) hervorgehoben hatte, außer acht gelassen; mit seiner Bemerkung, jenes Urteil betreffe die Frage der Versicherungspflicht eines Belegarztes, die für den vorliegenden Rechtsstreit ohne Bedeutung sei, hat das LSG verkannt, daß die von Dr. R. ausgeübte Chefarzttätigkeit sogar weitaus stärker die Elemente eines Beschäftigungsverhältnisses aufgewiesen hat, als es bei einer typischen Belegarztpraxis der Fall zu sein pflegt.

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit

    Auszug aus BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69
    Bei der unfallbringenden Fahrt habe es sich um den Rückweg von einer privaten Betätigung gehandelt, der hinsichtlich Entfernung und Dauer zum üblichen Weg zur Arbeitsstätte in keinem angemessenen Verhältnis gestanden habe (BSG 22, 60, 62).
  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50

    Honorarabführung durch Klinikdirektoren

    Auszug aus BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69
    Dieser scheinbare Widerspruch löst sich jedoch auf, wenn bei der Würdigung des von Dr. R. erzielten Arbeitseinkommens die - vom LSG übersehene - Rechtsauffassung herangezogen wird, nach der in Fällen der hier vorliegenden Art das einem Krankenhaus-Chefarzt eingeräumte Recht zur Eigenliquidation bei den stationären Patienten der 1. und 2. Pflegeklasse einen - das verhältnismäßig niedrige feste Gehalt ergänzenden - Teil des Arbeitsentgelts darstellt und somit nicht etwa als eine Honorierung selbständiger ärztlicher Berufsausübung anzusehen ist (vgl. BGHZ 7, 1, 12 bis 16; BGH Urteil vom 22.10.1957 in AP Nr. 1 zu § 611 BGB, Arzt - Krankenhaus - Vertrag; BAG 11, 229; Bay. LSG aaO; BSG 24, 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - schriftliche Befundung radiologischer

    Eine Weisungsfreiheit in Ausübung der ärztlichen Tätigkeit berührt eine persönliche Abhängigkeit nicht (BSG 23.10.1970, 2 RU 1/69, BSGE 32, 38).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Das gleiche gilt auch, wenn nach einem rein eigenwirtschaftlichen Aufenthalt am dritten Ort der Weg zum Ort der Tätigkeit aus unvorhersehbaren betrieblichen Gründen angetreten wird (vgl BSGE 32, 38, 41 = SozR Nr. 10 zu § 550 RVO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 8 R 573/12

    Intensivpfleger nicht selbständig tätig

    Auf dieser Grundlage habe das BSG sogar die Tätigkeit eines Chefarztes einer gynäkologischen Abteilung eines Kreiskrankenhauses als Beschäftigung qualifiziert (BSG, Urteil v. 23.10.1970, 2 RU 6/69).
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Rechtsprechung
   BAG, 06.01.1971 - 5 AR 282/70   

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https://dejure.org/1971,558
BAG, 06.01.1971 - 5 AR 282/70 (https://dejure.org/1971,558)
BAG, Entscheidung vom 06.01.1971 - 5 AR 282/70 (https://dejure.org/1971,558)
BAG, Entscheidung vom 06. Januar 1971 - 5 AR 282/70 (https://dejure.org/1971,558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmungsverfahren - Negativer Kompetenzkonflikt - Streitende Gerichte - Zuständigkeitsstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 167
  • NJW 1971, 581
  • MDR 1971, 335
  • DB 1971, 584
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 06.01.1971 - 5 AR 282/70
    5» Zu bestimmen ist hier das Verwaltungsgericht Düsseldorf als zuständiges Gericht» Seine Zuständigkeit ergibt sich allein schon aus der bindenden Wirkung des Verweisungsurteils des Arbeitsgerichts Krefeld vom 5° Mai 1969 (§ 48 a Abs» 3 ArbGG)c Diese bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr» 6 ZPO zu beachten (Beschluß des Senats vom 30» April 1970 - 3 AZR 98/70; BGHZ 17, 168 ff o)«,.
  • BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 06.01.1971 - 5 AR 282/70
    Ira wesentliehen die vorstehenden Erwägungen haben den Bundesgerichtshof veranlaßt, § 36 Nr» 6 ZPO über seinen ursprünglichen Anwendungsbereich hinaus auch im Palle eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen ordentlichem Gericht und Arbeitsgericht aHzuwenden (BGH wie oben; ferner BGHZ 44, 14 ffo)o Soll der Zustand der Rechtsverweigerung vermieden werden, so muß § 36 Nr» 6 ZPO aber auch auf den Pall eines negativen KompetenzkonÜikts zwischen einem Zivilgericht und einem Verwaltungsgericht entsprechend angewendet werden» 2o Ist hiervon auszugehen, so ist zur Entscheidung des negativen Kompetenzkonflikts derjenige Oberste Gerichtshof des Bundes berufen, der zuerst darum angegangen worden ist, vorliegendenfalls also das Bundesarbeitsgericht (so auch BGHZ 002 44, 14 ffo)o Im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens ist ein anderer Weg nicht gangbar, vor allem hier nicht, da der Kläger infolge des ZuständigkeitsStreits seit bald zwei Jahren auf die Sachverhandlung seines Rechtsanliegens wartet» Gegen diese Lösung bestehen keine systematischen Bedenken; denn die sich auf das Verhältnis der Arbeitsgerichte und der Verwaltungsgerichte beziehenden Vorschriften der §§ 48 a ArbGG und 41 VwGO gleichen sich inhaltlich» Es wäre daher auch unbedenklich, wenn etwa das Bundesverwaltungsgericht als zuerst angegangener Oberster Gerichtshof des Bundes einen Zuständigkeitsstreit durch Bestimmung eines Arbeitsgerichts lösen würde».
  • BAG, 25.11.1983 - 5 AS 20/83

    Gerichtsstand - Bestimmung - Kompetenzkonflikt

    Im Falle eines solchen Kompetenzkon flikts hat derjenige den streitenden Gerichten übergeordnete oberste Ge richtshof des Bundes den Zuständig keitsstreit zu entscheiden, der zu erst darum angegangen wird (im An schluß an BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits für einen Kompetenzkonflikt zwischen einem Arbeitsgericht und einem Verwaltungsgericht entschieden (BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO mit zust. Anm. von Redeker; zu stimmend auch Mes, SAE 1971, 252).

    Diese bindende Wirkung muß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs auch in Bestimmungsverfähren des § 36 Nr. 6 ZPO beachtet u/erden (vgl. BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO; AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe; ebenso BGHZ 17, 168 und 28, 349, 350).

    Ob eine RückVerweisung nach Klageänderung möglich wäre, kann ebenfalls offenbleiben (ablehnend BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO, zu 3 der Gründe, mit ablehnender Anm. von Redeker, aaO, zu 2).

  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige entsprechend anwendbar (BGHZ 17, 168, 170; BAGE 23, 167, 169).

    a) Zuständig für die Bestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGHZ 44, 14, 15; BAG, Beschl. v. 06.01.1971 - 5 AR 282/70, BAGE 23, 167, 170; BAG, Beschl. v. 25.11.1983 - 5 AS 20/83, NJW 1984, 751, 752).

  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Das Bestimmungsverfähren ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs auch dann zulässig, wenn der Zuständigkeitsstreit zwischen einem ordentlichen Gericht und einem Arbeitsgericht entstanden ist; in diesem Falle ist zu ständig der zuerst um die Bestimmung angegangene Oberste Gerichtshof des Bundes (BAG 23, 167 = -AP Nr. 8 zu § 36 ZPO; BAG AP Nrn. 12, 18 zu § 36 ZPO; BGHZ 44, 14 / T ) Zuerst angerufen worden ist hier das Bundesarbeitsgericht.

    Diese bindende Wirkung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO; BAG AP Nrn. 7 u. 13 zu § 36 ZPO).

    Der Grundsatz der Bindung durch die erste Verweisung gilt deshalb, weil Streitigkeiten mehrerer Gerichte untereinander - auch solcher verschiedener Rechtswege - von vornherein im Interesse der Rechtssuchenden vorgebeugt werden soll (BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO unter 1 der Gründe).

  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 132/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige entsprechend anwendbar (BGHZ 17, 168, 170; BAGE 23, 167, 169).

    a) Zuständig für die Bestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGHZ 44, 14, 15; BAG, Beschl. v. 06.01.1971 - 5 AR 282/70, BAGE 23, 167, 170; BAG, Beschl. v. 25.11.1983 - 5 AS 20/83, NJW 1984, 751, 752).

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Doch auch in diesem Sonderfall eines negativen Kompetenzkonfliktes ist § 36 Nr. 6 ZPO von seinem Sinn und Zweck her entsprechend anwendbar, da die Ablehnung einer Entscheidung einer mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbaren Rechtsverweigerung gleichkäme (BAGE 23, 167, 169 [BAG 06.01.1971 - 5 AR 282/70] = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO).
  • BGH, 10.08.2011 - X ARZ 263/11

    Zuständigkeitsstreit: Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Rechtshängigkeit

    Der Bundesgerichtshof ist auch als derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wurde, für die hier zu treffende Entscheidung zuständig (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1965  Ib ARZ 207/64, BGHZ 44, 14, 15 = NJW 1965, 1596; Beschluss vom 26. Juli 2001  X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632; BAG, Beschluss vom 6. Januar 1971  5 AR 282/70, BAGE 23, 167, 170 = NJW 1971, 581).
  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Im übrigen wäre § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch in einem solchen Fall entsprechend anwendbar (BAGE 23, 167, 169 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 26. Mai 1992 - 5 AS 1/92 - juris).
  • BGH, 26.02.2002 - X ARZ 9/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits-

    Nach ständiger Rechtsprechung des Berufungsgerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige entsprechend anwendbar (BGHZ 17, 168, 170; BAGE 23, 167, 169).

    Der Bundesgerichtshof ist als derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird, für die hier zu treffende Entscheidung zuständig (BGHZ 44, 14, 15; Sen.Beschl. v. 26.7.2001, aaO; BAGE 23, 167, 170).

  • BGH, 26.07.2005 - X ARZ 210/05

    Verfahren der Rechtswegverweisung; Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO in Fällen eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige entsprechend anwendbar (BGHZ 17, 168, 170; BAGE 23, 167, 169).

    a) Zuständig für die Bestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGHZ 44, 14, 15; BAGE 23, 167, 170; BAG, Beschl. v. 25.11.1983 - 5 AS 20/83, NJW 1984, 751, 752); entsprechend für § 53 Abs. 1 Nr. 5 VwGO und § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGG das Bundesverwaltungsgericht und das Bundessozialgericht (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1993 - 11 ER 400/93, NJW 1993, 3087; BSG, Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 14/88, MDR 1989, 189).

  • BSG, 13.12.2016 - B 4 SF 4/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Dies entspricht auch der übereinstimmenden Rechtsprechung des BGH und des BAG zu den vergleichbaren Vorschriften ihrer Verfahrensordnungen (BGH Beschluss vom 7.5.1965 - Ib ARZ 207/64 - BGHZ 44, 14; BAG Beschluss vom 6.1.1971 - 5 AR 282/70 - BAGE 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO; AP Nr. 34 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 22.02.1993 - 5 AS 4/93

    Wirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses

  • BAG, 09.12.1992 - 5 AS 15/92

    Rechtskraft und Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Fehlen

  • BSG, 11.10.1988 - 1 S 14/88

    Gerichtsstand - Unzuständigkeit - Ersatz gezahlter Beiträge - Verweisung an

  • BAG, 07.06.1977 - 5 AR 160/77

    Verweisung - Zuständigkeit - Bindung an den Verweisungsbeschluß

  • BAG, 26.05.1992 - 5 AS 1/92

    Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei negativen

  • BAG, 03.02.1993 - 5 AS 1/93

    Anspruch auf Zahlung aus einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss -

  • BAG, 02.02.1993 - 5 AS 16/92

    Anfrage an das Bundesarbeistgericht (BAG) zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • BAG, 17.02.1971 - 5 AR 376/70

    Verweisungsbeschlüsse - Gebot des rechtlichen Gehörs - Bestimmungsverfahren

  • BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72

    Gesetzwidrige Verweisungsbeschlüsse - Bestimmungsverfahren - Nachverfahren eines

  • BAG, 26.08.1983 - 5 AS 15/83
  • BAG, 03.08.1983 - 5 AS 13/83
  • BAG, 27.08.1980 - 5 AR 203/80

    Amtsgericht - Landgericht - Verneinen der sachlichen Zuständigkeit - Örtliche

  • BAG, 10.05.1983 - 5 AS 11/83
  • BAG, 18.04.1983 - 5 AS 9/83
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Rechtsprechung
   BSG, 23.10.1970 - 7 RKg 25/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2670
BSG, 23.10.1970 - 7 RKg 25/69 (https://dejure.org/1970,2670)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1970 - 7 RKg 25/69 (https://dejure.org/1970,2670)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - 7 RKg 25/69 (https://dejure.org/1970,2670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 581
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 9/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 BKGG

    Das Bundessozialgericht hat auf das Urteil seines 7. Senats vom 23. Oktober 1970 - 7 RKg 25/69 - verwiesen, das einen ähnlichen Fall betrifft wie das Ausgangsverfahren und sich ausdrücklich mit dem Vorlagebeschluß des Sozialgerichts Freiburg i. Br. auseinandersetzt, der den Gegenstand dieses Normenkontrollverfahrens bildet.
  • LSG Hessen, 27.09.1972 - L 1 Kg 1134/70
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil von 23. Oktober 1970 - 7 RKg 25/69 - hierzu ausgeführt hat, hat der Gesetzgeber nicht jeden geringfügigen Unterschied - gegenüber der allgemeinen Kindergeldregelung - ausgleichen, sondern nur für Ausnahmefälle die Möglichkeit schaffen wollen, Härten im Verordnungswege zu beseitigen.
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